GEMA-Abfrage – Rückmeldung bis 24.03.2025
“Aufgrund der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im Interesse seiner Vereine und Verbände seit vielen Jahren Pauschalabkommen mit der GEMA getroffen. Diese Abkommen betreffen zwei Bereiche:
- Durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages des DOSB an die GEMA, der auf alle Sportvereine umgelegt wird, erfolgt eine Freistellung von den GEMA-Vergütungen sowie den dafür ansonsten notwendigen Anmelde- und Abrechnungsverfahren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.
- Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei Musikaufführungen, die nicht durch diesen Pauschalbetrag abgegolten sind, Nachlässe auf die jeweils gültigen Vergütungssätze gewährt.
Der Pauschalbetrag, den der DOSB an die GEMA zahlt, wird von den Landessportbünden bei den Vereinen fakturiert, teilweise im Rahmen des normalen Mitgliedsbeitrags, teilweise als Umlage. Der aktuelle Pauschalvertrag ist noch bis zum 31.12.2025 gültig. Die aktuellen Verhandlungen für einen Pauschalvertrag ab dem 01.01.2026 gestalten sich herausfordernd.
Ziel der GEMA ist es, die Musiknutzung im Sport in die allgemeine Tarifsystematik der GEMA zu überführen. Das bedeutet, dass sie den Beitrag für den GEMA-Pauschalvertrag im Sport bis 2029 stufenweise auf 24 Cent pro Mitglied und Jahr (Netto) anheben will. Das würde eine Verdreifachung gegenüber 2019 bedeuten.
Sollte zwischen dem DOSB und der GEMA keine Einigung über einen neuen GEMA-Pauschalvertrag ab 2026 erzielt werden, müssten alle GEMA-pflichtigen Musiknutzungen von den Vereinen einzeln angemeldet und mit der GEMA abgerechnet werden.
Um zielgerichtet und bedarfsgerecht mit der GEMA verhandeln zu können, benötigen wir eine Einschätzung der Sportvereine, unter welchen Rahmenbedingungen sie bereit sind, den GEMA-Pauschalvertrag weiter mitzutragen.
Wir bitten um Rückmeldung bis einschließlich zum 24.03.2025.” – Text: DOSB Abfrage GEMA
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