
Das DTSA wird vom Deutschen Tanzsportverband für tanzsportliche Leistungen verliehen. Für das DTSA gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für das vom DOSB verliehene Deutsche Sportabzeichen. Es ist die offizielle Auszeichnung des DTV für gutes Tanzen und körperliche Fitness.
Das DTSA wird vom Deutschen Tanzsportverband für tanzsportliche Leistungen verliehen. Für das DTSA gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für das vom DOSB verliehene Deutsche Sportabzeichen. Es ist die offizielle Auszeichnung des DTV für gutes Tanzen und körperliche Fitness.
Verliehen wird das Abzeichen in Bronze, Silber, Gold und Brillant – und als Gold oder Brillant mit Zahl nach 5, 10, 15, 20, … Abnahmen. Speziell für Kinder bis 8 Jahren ist der Einstieg mit dem Tanzsternchen kindergerecht möglich.
Nahezu alle bekannten Tänze (Standardtänze, Lateintänze, Tango Argentino, Discofox, Hiphop, Videoclip, Steptanz, Orientalischer Tanz, JMD, Rollstuhltanz, …) oder Tanz- und Bewegungsformen mit und ohne eigenem Fachverband im DTV sind für DTSA-Abnahmen zugelassen bzw. können in Absprache mit dem DTV-Beauftragten für das DTSA in das Programm aufgenommen werden. Getanzt werden müssen:
- für das Abzeichen in Bronze: 3 Tänze,
- für das Abzeichen in Silber: 4 Tänze,
- für die Abzeichen in Gold: 5 Tänze.
- für die Abzeichen in Brillant: 6 Tänze.
Übrigens: Die DTSA-Abnahme wird durch die Krankenkassen anerkannt. Die Bonushefte können nach erfolgreicher Abnahme des DTSA unter der Rubrik “Sportabzeichen” abgestempelt werden!
Interessiert? Sprechen Sie uns an!

