Allgemein

Trainingsbetrieb ab 28.05.2020

Nach der Pressekonferenz unserer Landesregierung von gestern werden wir ab Donnerstag den 28.5. wieder unseren Sport in Hallen ausüben können. Wichtig: Jeder Verein muss ein für seinen Betrieb und Raumgrösse zugeschnittenes Personenschutz und Hygienekonzept bereithalten. Wenn ihr kommunale Räume nutzt, stellt sicher, ab wann die Kommune diese wieder zur Verfügung stellt. Klärt weiter, ob das Schutz und Hygienekonzept bei der zuständigen Ordnungsbehörde vorgelegt werden muss, oder nur bereitgehalten werden soll. Auf jeden Fall werdet ihr die Teilnehmer am Training zum Zwecke möglicher Infektionsketten-Rückverfolgung festgehalten und speichern müssen. Fertigt hierzu auch eine dementsprechende Datenschutzerklärung. Beratung und Unterstützung zur Erstellung Eures Hygienekonzeptes bekommt ihr bei Eurem Pressewart. Sobald die Verordnung im BRAVORS steht, werde ich Euch weiter informieren.
Sage es weiter 🙂